Der vorliegende Artikel untersucht die Rechtsprechung von ICSID ad hoc Komitees im Rahmen von Artikel 52(1)(d) des ICSID Übereinkommens. Gemäss dieser Vorschrift kann ein ICSID Schiedsspruch wegen Abweichung von grundlegenden Prozessregeln aufgehoben werden. Bis zum heutigen Tag hat noch kein ICSID ad hoc Komitee einen Schiedsspruch aufgrund einer Verletzung von Artikel 52(1)(d) aufgehoben. Es kann daraus gefolgert werden, dass nur eine schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs eine Aufhebung nach sich ziehen kann.
Matthias Scherer, Partner, LALIVE (Genf). Der Autor möchte die Gelegenheit nutzen, um Guillaume Aréou und George Walker, beide derzeit Rechtsreferendare bei LALIVE, für deren Mithilfe bei der Erstellung der vorgelegten Arbeit zu danken.