DREI ZIELE IM BEREICH STREITBEILEGUNG
pages 227 - 244
ABSTRACT:

Dieser Artikel schlägt drei Funktionen vor, die ein gegebener Mechanismus zur Streitbeilegung jeglicher Art zu erzielen bemüht sein kann: die individualisierte und isolierte Maximierung der Befriedigung der Streitparteien, die Stützung der Rechtsordnung und Förderung der Rechtssicherheit (im Sinne der Vorhersehbarkeit) sowie die Durchsetzung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Werte. Dabei zeitigt die vom jeweiligen Mechanismus (implizit oder explizit) verfolgte spezifische bzw. dominante Funktion eine Reihe bedeutsamer Folgen: so wird z.B. die ideale Rolle vorgegeben, der das Verhalten der Schlichter nacheifern sollte, die Form der Gerechtigkeit und Aussöhnung, die erzielt werden kann, und die Verortung beider Systeme zur Streitbeilegung sowie der am Streit Beteiligten innerhalb der Gesellschaft.

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about the authors

Leitender Dozent an der Universität Genf mit einer Teilzeitentsendung an das Institut für Höhere Internationale und Entwicklungsstudien; leitender Direktor des Studienprogramms Master in International Dispute Settlement (MIDS) in Genf; Chefredakteur des 'Journal of International Dispute Settlement'. Eine frühere Version seines Beitrags erschien unter dem Titel ‘Theoretical Musings on the Roles of Dispute Resolution Systems – With Special Consideration of Online Dispute Resolution’, in ADR IN BUSINESS (A. Ingen-Housz, Hrsg., 2010). Thomas Schultz betreibt seine Forschung mit freundlicher Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds.

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