Rechtsrahmen und Charakter der Schiedsgerichtsbarkeit in Polen
pages 23 - 45
ABSTRACT:

In Polen ist die bekannteste und in der Praxis am häufigsten angewandte Form außergerichtlicher Konfliktschlichtung das Schiedsverfahren. Der grundlegende das Institut der Schiedsgerichtsbarkeit in Polen regelnde Rechtsrahmen ist die Zivilprozessordnung vom 17. November 1964, die am 28. Juli 2005 wesentliche Änderungen erfahren hat. Weitere Rechtsquellen sind die Gesetze, die die Tätigkeiten der  ständigen Schiedsgerichte regeln, die zur Klärung von Streitigkeiten bestimmter Art eingerichtet worden sind, sowie zahlreiche gesetzliche Regelungen für Berufskorporationen. Zu den Rechtsquellen, die sich auf die Schiedsgerichtsbarkeit beziehen, die nicht den Charakter allgemein gültiger Regelungen haben, gehören ebenfalls die Regeln für die Tätigkeit der ständigen Schiedsgerichte.

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about the authors

Prof. dr hab. dr h.c. Bogusław Banaszak: Professor der Rechtswissenschaften, Professor h.c. dreier Universitäten und Verfassungsrechtsexperte; Direktor des Lehrstuhls für Verfassungsrecht an der Universität Breslau. Prof. B. Banaszak war Präsident des polnischen Legislativrats des Premierministers (2006 - 2010) und ist Mitglied der Europäischen Akademie für Wissenschaft, Kunst und Literatur (Paris). Prof. Banaszak ist Autor von mehr als 300 Publikationen, davon 20 auf Englisch und 50 auf Deutsch – besonders zu nennen sind zwei hochgeschätzte Werke zum polnischen Verfassungsrecht und Internationalen Rechtsenzyklopädien (Kluwers 2005). Er ist Redaktionsmitglied mehrerer wissenschaftlicher Periodika und hat mehr als 60 Vorlesungen in Europa, Lateinamerika und Nordamerika gehalten.

Dr. Łukasz Żukowski kam 1975 in Warschau zur Welt. Er schloss sein M.A.-Studium an der Fakultät für Rechtswissenschaften, Verwaltung und Wirtschaft der Universität Breslau 1999 ab und ist derzeit Assistenzprofessor am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Universität Breslau. Dr. Żukowski hat verschiedene Artikel zum polnischen Verfassungsrecht und den Menschenrechten verfasst. Sein Hauptinteressengebiet ist die verfassungsrechtliche Behandlung öffentlicher Gelder. Seine Dissertation war der Rolle der polnischen Zentralbank gemäß polnischem Verfassungsrecht im Kontext des Beitritts Polens zur Eurozone gewidmet.

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