Untersuchung der Gründe für die Nichtanerkennung / Nichtvollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs auf der Grundlage von Einwendungen seitens der Partei, gegen die der Schiedsspruch geltend gemacht wurde (Artikel 5 Abs. 1), und auf der Grundlage einer Feststellung der zuständigen Behörde (Artikel 5 Abs. 2 des New Yorker Übereinkommens); Zurückweisung von meritorischen Argumenten, wie sie im Schiedsverfahren verwendet werden könnten (Stadtgericht Sofia, 16. Februar 2008)

Entscheidung des Stadtgerichts Sofia, AZ in Zivilsachen 62/2007 vom 16.2.2008 (CEZ K.E.Z.G. und BT A. und I.G. vs. M.Z.P.)

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Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).