Anwendung von Rechtshilfeabkommen auf die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Bezug auf Schiedssprüche, die dem Wesen nach mit Gerichtsurteilen vergleichbar sind; Vorrang von Gesetzen über die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen, soweit sie die Parteien günstiger stellen als das New Yorker Übereinkommen

Entscheidung des Landesgerichts Debrecen Ref. Nr. Pkf.III.20.503/2005, ergangen im Jahre 2006

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Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).