AZ Rsp 405/2009, Datum des Schiedsspruchs (rechtskräftiger Schiedsspruch): 3.8.2010

Klägerin: [X] eine schweizerische juristische Person
Beklagte: [Y] die tschechische Niederlassung einer führenden deutschen Bank
Schiedsinstanz: Schiedsgericht an der Handelskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik
Ort des Schiedsverfahrens: Prag, Tschechische Republik, am Sitz des Schiedsgerichts
Anwendbares Recht: tschechisches Recht, gemäß der Übereinkunft der Parteien (Rechtswahlklausel im Vertrag)
Verhandlungssprache: Tschechisch

I. Nachweis der rechtlichen Identität der Parteien im Verfahren; Ansprüche an den formellen/informellen Charakter von Beweisen zum Nachweis der rechtlichen Identität der Parteien; Vorgehensweise beim Nachweis der rechtlichen Identität der Parteien

II. Mängel der Parteienbezeichnung in der Schiedsklage; materiellrechtliche Legitimation der Parteien; Prinzip der informellen/weniger formellen Prozessführung im Schiedsverfahren; Bezeichnung der Prozessparteien

III. Schuldabtretung; Aufrechterhaltung der Schiedsklausel auch bei Schuldabtretung; fehlende Aktivlegitimation in Ermangelung des Erhalts der Schuld vom Rechtsvorgänger; Einrede der mangelnden Aktivlegitimation in Kombination mit der Einrede der fehlenden Zuständigkeit des Schiedsgerichts; subjektive Arbitrabilität; Prinzip der Abtrennbarkeit – Abtrennung der Schiedsklausel vom Hauptvertrag

IV. Verpflichtender Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; notwendige Voraussetzung für eine qualifizierte, bestimmte, abschließende und juristisch relevante Einwendung gegen den verpflichtenden Charakter von Geschäftsbedingungen als Voraussetzung für eine wirksame prozessuale Verteidigung; AGB als übliche Vertragspraxis unter Vollkaufleuten (und in bestimmten Branchen, so z. B. Bank- und Versicherungswesen, auch unter Nichtkaufleuten)

V. Relevanz der Entscheidungspraxis der allgemeinen Gerichte; Inhalt des maßgeblichen Rechts; Verjährung im Kontext der ungerechtfertigten Bereicherung; Wesen der Rechtsbeziehung (handelsrechtliche Beziehung und Anwendbarkeit des Handelsgesetzbuchs im Gegensatz zu den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs); Rechtssicherheit der Parteien; Vorhersagbarkeit von Urteilen in Schiedsverfahren; Vorhersagbarkeit als verfassungsrechtliche Kategorie des fairen Prozesses

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about the authors

Dr. Vít Horáček ist Partner der Kanzlei Glatzová & Co. in Prag, Tschechische Republik. Er erlangte seinen Titel 'Doktor der Rechte' 1993 an der Karlsuniversität in Prag und betrieb postgraduale Studien an der Universität Birmingham und anderen juristischen Fakultäten im Ausland. Bevor er zu Glatzová & Co stieß, arbeitete Dr. Vít Horáček für Anwaltskanzleien in London und Glasgow. Seine Tätigkeitsfelder konzentrieren sich auf M&A (Fusionen & Übernahmen), Telekommunikation und IT, Immobilien, Versorgungsunternehmen, Rechte geistigen Eigentums, Banken und Kapitalmärkte sowie Arbeitsrecht. Vít Horáček ist als internationaler Schiedsrichter tätig. Er spricht Tschechisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Russisch.