AZ Rsp 752/09 Datum des Schiedsspruchs (rechtskräftiger Schiedsspruch): August 2010

Parteien: [X] v. [Y] – tschechische Unternehmen
Schiedsinstanz: Schiedsgericht an der Handelskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik
Ort des Schiedsverfahrens: Prag, Tschechische Republik, am Sitz des Schiedsgerichts
Anwendbares Recht: tschechisches Recht, gemäß der Übereinkunft der Parteien (Rechtswahlklausel im Vertrag)
Verhandlungssprache: Tschechisch

I. Auslegung der mehrstufigen Klausel zur Beilegung von Streitigkeiten

II. Rücknahme der Gegenklage, Form der Entscheidung über die Rücknahme der Klage, lis pendens, Status der Gegenklage und der Einrede der Aufrechnung, Gefahr eines Urteils ultra petita

III. Parteienautonomie (Parteien sind für die ordentliche Darstellung der Sachlage und der Vorlage von Beweisen im Verfahren verantwortlich), prozessuale Fiktion

IV. Ermessensspielraum der Schiedskammer bezüglich der Würdigung einzelner als Beweis vorgebrachter Dokumente als bloße Tatsachenbehauptung der jeweiligen Partei ohne Beweiskraft, und zwar auch in der abschließenden, dem Schiedsspruch vorausgehenden Würdigung

V. Dass der Rechtsvertreter einer Partei der juristischen Qualifikation (Kenntnis des Rechts) ermangelt, ist ohne Belang – freie Würdigung (Auslegung) der rechtlichen Umstände und höherer Grad der Verantwortlichkeit der Parteien in handelsrechtlichen Beziehungen, wo es um für die Parteien verbindliche Rechtsgeschäfte geht

VI. Beantwortung der Rücknahme eines Beweisantrags durch die Schiedskammer; Verantwortlichkeit der Parteien für ihre eigene Prozessstrategie

VII. Bedeutung eines Insolvenzantrags und eines Inzidenzstreits wg. des im Schiedsverfahren verhandelten Anspruchs – Bedeutung von präjudizierten (vorläufigen) Fragen und deren objektive Arbitrabilität

VIII. Bedeutung eines an die Parteien gerichteten Ersuchens des Schiedstribunals um Vorlage ergänzender Beweise

IX. Umfang und Inhalt der Pflicht des Schiedstribunals, sich im Rahmen des Schiedsverfahrens um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen – Unterschiede zwischen der Rechtsstellung eines Schiedsrichters und eines Schlichters

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about the authors

JUDr., MUDr. Dan Podstatsky-Lichtenstein, (*1968), Absolvent der Fakultät für Rechtswissenschaften der Westböhmischen Universität Pilsen und der 3. Medizinischen Fakultät der Karlsuniversität Prag. Gegenwärtig praktizierender Rechtsanwalt, aktiver Schiedsrichter in Wien und Prag, Mitglied des Berufungsausschusses des tschechischen Gesundheitsministeriums und Berater des tschechischen Gesundheitsministers in Gesetzgebungsfragen. Koordinator der Schiedsordnung des Schiedsgerichts an der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik für Streitigkeiten wg. der Kassenerstattung von medizinischen Leistungen.