AZ Rsp 800/2009 Datum des Schiedsspruchs (rechtskräftiger Schiedsspruch): 5.6.2010

Kläger: [X] ein polnischer Unternehmer
Beklagter: [Y] ein tschechischer Unternehmer
Schiedsinstanz: Schiedsgericht an der Handelskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik
Ort des Schiedsverfahrens: Prag, Tschechische Republik, am Sitz des Schiedsgerichts
Anwendbares Recht: tschechisches Recht, gemäß der Übereinkunft der Parteien (Rechtswahlklausel im Vertrag)
Verhandlungssprache: Tschechisch

I. mehrstufige Klauseln; gütliche Beilegung des Rechtsstreits; Bedingung in der Schiedsklausel; Einklagbarkeit/Fälligkeit des Anspruchs; materiellrechtlicher Charakter der Bedingung; Arbitrabilität; Zuständigkeit

II. gängiges Geschäftsgebaren; Eingehen des Vertrags; Rahmenvertrag; Einzelverträge

III. Änderung des Klagebegehrens; Versäumnis der Zahlung der Gebühr für das Schiedsverfahren; Nichtzahlung von Gebühren; Einstellung des Verfahrens

IV. Vertragsstrafe; Angemessenheit der Vertragsstrafe; Kriterien für die Angemessenheit

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